Anlage V 2025 ausfüllen: Was private Vermieter für die Steuererklärung wissen müssen

Anlage V 2025 ausfüllen: Was private Vermieter für die Steuererklärung wissen müssen

von Steffen Heidrich

Häufige Fragen zur Anlage V

Muss ich eine Anlage V abgeben, auch wenn ich Verluste mache?

Ja, sogar besonders dann. Verluste aus Vermietung mindern Dein zu versteuerndes Einkommen aus anderen Quellen (Lohn, selbstständige Tätigkeit), das Finanzamt muss sie also kennen. Wer Verluste nicht angibt, verschenkt bares Geld.

Kann ich die Tilgung des Immobilienkredits absetzen?

Nein. Nur die Zinsen sind Werbungskosten, die Tilgung ist Vermögensaufbau und steuerlich irrelevant. Das ist einer der häufigsten Fehler. Aus der Jahresmitteilung der Bank also nur den Zinsanteil übernehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand?

Erhaltungsaufwand sind Reparaturen und der Austausch gleichwertiger Teile. Diese sind im Jahr der Zahlung voll absetzbar. Herstellungsaufwand sind Maßnahmen, die den Gebrauchswert heben oder die Nutzungsdauer verlängern (z. B. Anbau, erstmaliger Heizungseinbau). Diese müssen über die AfA verteilt werden, oft über 33 oder 50 Jahre. Bei Unsicherheit lieber einmal mit dem Steuerberater sprechen, weil der Unterschied erhebliche Auswirkungen hat.

Welche AfA gilt für mein Gebäude?

Bei Bauantrag vor 1925 sind es 2,5% pro Jahr, von 1925 bis 2022 2,0% pro Jahr, ab Fertigstellung 2023 sind es 3,0% pro Jahr. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Boden. Den Gebäudeanteil ermittelt man entweder aus der Aufteilung im Kaufvertrag oder über das Verhältnis Bodenrichtwert zum Gesamtkaufpreis.

Kann ich Fahrtkosten zum Mietobjekt absetzen?

Ja, mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Voraussetzung ist ein konkreter Anlass: Eigentümerversammlung, Übergabe, Reparatur-Begleitung, Mietersuche. Reine Kontrollfahrten ohne dokumentierten Grund sind heikel.

Bis wann muss die Anlage V für 2025 abgegeben werden?

Bei Selbstabgabe bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis Ende Februar 2028. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich, aber nicht garantiert.

Wie KlarMiete bei der Anlage V hilft

In KlarMiete laufen Einnahmen und Ausgaben das Jahr über automatisch in die richtigen steuerlichen Kategorien. Am Ende des Jahres bekommst Du eine Übersicht, die Du entweder direkt in die Anlage V abtippst oder per DATEV-Export an Deinen Steuerberater weitergibst. Die CO2-Aufteilung und die Grundsteuer-Umlage sind dabei direkt mit der Nebenkostenabrechnung verknüpft, damit der Vermieter-Anteil als Werbungskosten korrekt erfasst wird.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wer sich bei einer Position unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.

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