Berechnen Sie Ihre Indexmieterhöhung nach §557b BGB und sehen Sie direkt, was die geplante Deckelung aus dem Miete-II-Entwurf ändern würde.
Die geplante Deckelung würde Ihre Erhöhung um verringern.
Geben Sie Ihre Daten ein, um eine Live-Vorschau zu sehen.
Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Verhältnis angepasst werden. Voraussetzungen: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein, und die Anpassung muss in Textform erklärt werden, mit Angabe der eingetretenen Indexänderung. Die Erhöhung gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Teil der Indexsteigerung oberhalb von 3 % nur noch hälftig an die Miete weitergegeben werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die Erhöhung zusätzlich auf insgesamt 3,5 % gedeckelt werden. Beispiel: Bei 5 % Inflation wären künftig 3 % + 1 % = 4 % zulässig, im angespannten Markt 3,5 %.
Entwurfsstand (Juni 2026): Diese Regeln sind noch nicht in Kraft und können sich im Bundestag noch ändern. Sobald das Gesetz verkündet ist, aktualisieren wir den Rechner auf den finalen Stand.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Eine verpasste Anpassung verfällt nicht: Die Indexänderung seit der letzten tatsächlichen Anpassung zählt insgesamt.
Nein. Während der Indexmietvereinbarung sind Erhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete) ausgeschlossen. Erhöhungen wegen Modernisierung sind nur eingeschränkt möglich, nämlich wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat. Für Mietspiegel-Erhöhungen bei normalen Verträgen gibt es unseren Mieterhöhungs-Rechner.
Die Indexmiete wirkt in beide Richtungen: Bei gesunkenem Index kann der Mieter eine entsprechende Absenkung verlangen. In der Praxis ist das selten, weil der Verbraucherpreisindex langfristig steigt.
Das Gesetz ist noch nicht verkündet (Stand Juni 2026). Ob die Deckelung auch für bestehende Indexmietverträge gilt und ab welchem Stichtag, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der finale Text vorliegt.
KlarMiete verwaltet Ihre Mietverträge, erinnert an mögliche Anpassungen und erstellt die Nebenkostenabrechnung gleich mit. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.
Jetzt kostenlos starten