Berechne Deine Indexmieterhöhung nach §557b BGB und sieh direkt, was die geplante Deckelung aus dem Miete-II-Entwurf ändern würde.
Die geplante Deckelung würde Deine Erhöhung um verringern.
Gib Deine Daten ein, dann erscheint hier die Vorschau.
Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Verhältnis angepasst werden. Voraussetzungen: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein, und die Anpassung muss in Textform erklärt werden, mit Angabe der eingetretenen Indexänderung. Die Erhöhung gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
Nach dem Regierungsentwurf (§ 557b Abs. 4 BGB-E) zählt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Teil der Indexsteigerung über 3 % im Jahr nur noch zur Hälfte. Beispiel: Bei 5 % Inflation wären dort 3 % + 1 % = 4 % zulässig, bei 7 % noch 5 %. Außerhalb angespannter Märkte bleibt es bei der vollen Weitergabe. Die Regel soll auch für bestehende Verträge gelten; maßgeblich ist, ob die Wohnung beim Zugang der Erhöhungserklärung in einem ausgewiesenen Gebiet liegt.
Der oft genannte starre Deckel bei 3,5 % stand nur im Referentenentwurf vom Februar 2026. Im Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 ist er entfallen.
Die 3-%-Schwelle bezieht sich auf ein Jahr. Der Rechner geht davon aus, dass die letzte Anpassung ein Jahr zurückliegt. Liegt sie länger zurück, fällt die Hälftelung nach dem Entwurf geringer aus als hier gezeigt.
Entwurfsstand (September 2026): Diese Regeln sind noch nicht in Kraft und können sich im Bundestag noch ändern. Laut Entwurf treten sie am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sobald das Gesetz verkündet ist, aktualisieren wir den Rechner auf den finalen Stand.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Eine verpasste Anpassung verfällt nicht: Die Indexänderung seit der letzten tatsächlichen Anpassung zählt insgesamt.
Nein. Während der Indexmietvereinbarung sind Erhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete) ausgeschlossen. Erhöhungen wegen Modernisierung sind nur eingeschränkt möglich, nämlich wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat. Für Mietspiegel-Erhöhungen bei normalen Verträgen gibt es unseren Mieterhöhungs-Rechner.
Die Indexmiete wirkt in beide Richtungen: Bei gesunkenem Index kann der Mieter eine entsprechende Absenkung verlangen. In der Praxis ist das selten, weil der Verbraucherpreisindex langfristig steigt.
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand September 2026: erste Lesung am 09.07.2026, seitdem im Rechtsausschuss des Bundestags). Laut Regierungsentwurf gilt die Regel ab dem Tag nach der Verkündung und auch für bestehende Indexmietverträge, sofern die Wohnung beim Zugang der Erhöhungserklärung in einem als angespannt ausgewiesenen Gebiet liegt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der finale Text vorliegt.
Nebenkostenrechner
Komplette NK-Abrechnung mit PDF, direkt im Browser.
NK-Abrechnungs-Checkliste
Prüfen, ob eine Abrechnung die typischen Fehler enthält.
CO2-Kosten-Rechner
Aufteilung nach CO2KostAufG mit 10-Stufen-Modell.
Mieterhöhungs-Rechner
Maximale Erhöhung nach §558 BGB mit Kappungsgrenze.
Modernisierungsumlage-Rechner
8-Prozent-Umlage nach §559 BGB inkl. Kappungsgrenzen.
Energieausweis-Check
Pflicht, Ausweisart, Gültigkeit und Anzeigentext nach GEG.
Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung nach §19 BMG ausfüllen und als PDF laden.
KlarMiete verwaltet Deine Mietverträge, erinnert an mögliche Anpassungen und erstellt die Nebenkostenabrechnung gleich mit. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.
Jetzt kostenlos starten