Indexmiete-Rechner

Berechnen Sie Ihre Indexmieterhöhung nach §557b BGB und sehen Sie direkt, was die geplante Deckelung aus dem Miete-II-Entwurf ändern würde.

Entwurfsstand: Die Deckelung der Indexmiete ist Teil eines Gesetzentwurfs ("Miete II") und noch nicht in Kraft (Stand Juni 2026, Verkündung wird für Sommer 2026 erwartet). Bis dahin gilt die heutige Rechtslage. Der Rechner zeigt beide Werte im Vergleich; die Entwurfs-Regeln können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Eingabedaten

Maßgeblich ist der bundesweite Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts, kein regionaler Wert. Du vergleichst den Indexstand im Monat der letzten Mietanpassung mit dem aktuellen Stand.

VPI bei Destatis nachschlagen

Tipp: Wenn Du die beiden Indexstände hast, rechnet der Helfer unten die Prozent-Änderung automatisch aus.

Relevant nur für die geplante Deckelung: in angespannten Märkten soll laut Entwurf maximal 3,5 % gesamt möglich sein.

Live-Vorschau

So funktioniert die Indexmiete

Heutige Rechtslage: §557b BGB

Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Verhältnis angepasst werden. Voraussetzungen: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein, und die Anpassung muss in Textform erklärt werden, mit Angabe der eingetretenen Indexänderung. Die Erhöhung gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.

Geplante Änderung: die Miete-II-Deckelung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Teil der Indexsteigerung oberhalb von 3 % nur noch hälftig an die Miete weitergegeben werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die Erhöhung zusätzlich auf insgesamt 3,5 % gedeckelt werden. Beispiel: Bei 5 % Inflation wären künftig 3 % + 1 % = 4 % zulässig, im angespannten Markt 3,5 %.

Entwurfsstand (Juni 2026): Diese Regeln sind noch nicht in Kraft und können sich im Bundestag noch ändern. Sobald das Gesetz verkündet ist, aktualisieren wir den Rechner auf den finalen Stand.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Häufige Fragen zur Indexmiete

Wie oft darf ich die Indexmiete anpassen?

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Eine verpasste Anpassung verfällt nicht: Die Indexänderung seit der letzten tatsächlichen Anpassung zählt insgesamt.

Kann ich neben der Indexanpassung auch nach Mietspiegel erhöhen?

Nein. Während der Indexmietvereinbarung sind Erhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete) ausgeschlossen. Erhöhungen wegen Modernisierung sind nur eingeschränkt möglich, nämlich wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat. Für Mietspiegel-Erhöhungen bei normalen Verträgen gibt es unseren Mieterhöhungs-Rechner.

Was passiert, wenn der Index sinkt?

Die Indexmiete wirkt in beide Richtungen: Bei gesunkenem Index kann der Mieter eine entsprechende Absenkung verlangen. In der Praxis ist das selten, weil der Verbraucherpreisindex langfristig steigt.

Ab wann würde die geplante Deckelung gelten?

Das Gesetz ist noch nicht verkündet (Stand Juni 2026). Ob die Deckelung auch für bestehende Indexmietverträge gilt und ab welchem Stichtag, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der finale Text vorliegt.

Mietanpassungen nicht mehr verpassen

KlarMiete verwaltet Ihre Mietverträge, erinnert an mögliche Anpassungen und erstellt die Nebenkostenabrechnung gleich mit. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.

Jetzt kostenlos starten