Indexmiete-Rechner

Berechne Deine Indexmieterhöhung nach §557b BGB und sieh direkt, was die geplante Deckelung aus dem Miete-II-Entwurf ändern würde.

Entwurfsstand: Die Deckelung der Indexmiete ist Teil eines Gesetzentwurfs („Miete II“) und noch nicht in Kraft. Stand September 2026: Regierungsentwurf vom 29.04.2026, erste Lesung im Bundestag am 09.07.2026, seitdem im Rechtsausschuss. Bis zur Verkündung gilt die heutige Rechtslage. Der Rechner zeigt beide Werte im Vergleich; die Entwurfs-Regeln können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Eingabedaten

Maßgeblich ist der bundesweite Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts, kein regionaler Wert. Du vergleichst den Indexstand im Monat der letzten Mietanpassung mit dem aktuellen Stand.

VPI bei Destatis nachschlagen

Tipp: Wenn Du die beiden Indexstände hast, rechnet der Helfer unten die Prozent-Änderung automatisch aus.

Nur für die geplante Deckelung: Sie gilt laut Entwurf nur in Gebieten, die das Bundesland per Verordnung als angespannt ausweist. Das sind meist dieselben Gebiete wie bei der Mietpreisbremse.

Live-Vorschau

So funktioniert die Indexmiete

Heutige Rechtslage: §557b BGB

Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Verhältnis angepasst werden. Voraussetzungen: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein, und die Anpassung muss in Textform erklärt werden, mit Angabe der eingetretenen Indexänderung. Die Erhöhung gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.

Geplante Änderung: die Miete-II-Deckelung

Nach dem Regierungsentwurf (§ 557b Abs. 4 BGB-E) zählt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Teil der Indexsteigerung über 3 % im Jahr nur noch zur Hälfte. Beispiel: Bei 5 % Inflation wären dort 3 % + 1 % = 4 % zulässig, bei 7 % noch 5 %. Außerhalb angespannter Märkte bleibt es bei der vollen Weitergabe. Die Regel soll auch für bestehende Verträge gelten; maßgeblich ist, ob die Wohnung beim Zugang der Erhöhungserklärung in einem ausgewiesenen Gebiet liegt.

Der oft genannte starre Deckel bei 3,5 % stand nur im Referentenentwurf vom Februar 2026. Im Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 ist er entfallen.

Die 3-%-Schwelle bezieht sich auf ein Jahr. Der Rechner geht davon aus, dass die letzte Anpassung ein Jahr zurückliegt. Liegt sie länger zurück, fällt die Hälftelung nach dem Entwurf geringer aus als hier gezeigt.

Entwurfsstand (September 2026): Diese Regeln sind noch nicht in Kraft und können sich im Bundestag noch ändern. Laut Entwurf treten sie am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sobald das Gesetz verkündet ist, aktualisieren wir den Rechner auf den finalen Stand.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Häufige Fragen zur Indexmiete

Wie oft darf ich die Indexmiete anpassen?

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Eine verpasste Anpassung verfällt nicht: Die Indexänderung seit der letzten tatsächlichen Anpassung zählt insgesamt.

Kann ich neben der Indexanpassung auch nach Mietspiegel erhöhen?

Nein. Während der Indexmietvereinbarung sind Erhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete) ausgeschlossen. Erhöhungen wegen Modernisierung sind nur eingeschränkt möglich, nämlich wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat. Für Mietspiegel-Erhöhungen bei normalen Verträgen gibt es unseren Mieterhöhungs-Rechner.

Was passiert, wenn der Index sinkt?

Die Indexmiete wirkt in beide Richtungen: Bei gesunkenem Index kann der Mieter eine entsprechende Absenkung verlangen. In der Praxis ist das selten, weil der Verbraucherpreisindex langfristig steigt.

Ab wann würde die geplante Deckelung gelten?

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand September 2026: erste Lesung am 09.07.2026, seitdem im Rechtsausschuss des Bundestags). Laut Regierungsentwurf gilt die Regel ab dem Tag nach der Verkündung und auch für bestehende Indexmietverträge, sofern die Wohnung beim Zugang der Erhöhungserklärung in einem als angespannt ausgewiesenen Gebiet liegt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der finale Text vorliegt.

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