CO2-Kostenaufteilung 2026: So berechnen Vermieter die Aufteilung korrekt

von Steffen Heidrich

Seit Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO2-Abgabe auf Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird. Viele private Vermieter sind unsicher, wie sie die Aufteilung korrekt berechnen und in der Nebenkostenabrechnung ausweisen. Dieser Leitfaden erklärt alles Schritt für Schritt – mit konkreten Rechenbeispielen.

Was ist die CO2-Kostenaufteilung?

Die Bundesregierung erhebt seit 2021 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. Bis Ende 2022 trugen Mieter diese Kosten allein über die Heizkostenabrechnung. Das war ungerecht: Mieter können zwar sparsamer heizen, aber nicht die Heizungsanlage oder die Gebäudedämmung verbessern.

Das CO2KostAufG ändert das. Je schlechter die energetische Qualität eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Das soll Vermieter motivieren, in energetische Sanierung zu investieren.

Das 10-Stufen-Modell im Detail

Die Aufteilung erfolgt nach dem sogenannten 10-Stufen-Modell. Entscheidend ist der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (kg CO2/m²·a). Je höher dieser Wert, desto mehr zahlt der Vermieter:

Stufe CO2-Ausstoß (kg/m²·a) Vermieter-Anteil Mieter-Anteil
1unter 120 %100 %
212 bis unter 1710 %90 %
317 bis unter 2220 %80 %
422 bis unter 2730 %70 %
527 bis unter 3240 %60 %
632 bis unter 3750 %50 %
737 bis unter 4260 %40 %
842 bis unter 4770 %30 %
947 bis unter 5280 %20 %
10ab 5295 %5 %

Gut zu wissen: Der Bundesdurchschnitt für Wohngebäude liegt bei etwa 28 kg CO2/m²·a – das entspricht Stufe 5. Unsanierte Altbauten (vor 1979) liegen häufig bei 40 kg CO2/m²·a oder darüber.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So berechnen Sie die Aufteilung

Schritt 1: Energieverbrauch ermitteln

Entnehmen Sie den jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) aus der Heizkostenabrechnung Ihres Energieversorgers. Alternativ finden Sie den Verbrauch auf dem Energieausweis des Gebäudes.

Schritt 2: CO2-Emissionen berechnen

Multiplizieren Sie den Verbrauch mit dem Emissionsfaktor Ihres Energieträgers:

  • Erdgas: 0,201 kg CO2 pro kWh
  • Heizöl: 0,266 kg CO2 pro kWh
  • Fernwärme: 0,130 kg CO2 pro kWh (bundesweiter Durchschnitt)

Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung verbraucht 45.000 kWh pro Jahr.
CO2-Emissionen = 45.000 kWh × 0,201 kg/kWh = 9.045 kg CO2

Schritt 3: CO2 pro Quadratmeter berechnen

Teilen Sie die Gesamtemissionen durch die beheizte Wohnfläche:

Beispiel: 9.045 kg CO2 ÷ 350 m² = 25,84 kg CO2/m²·a

Dieser Wert fällt in Stufe 4 (22 bis unter 27 kg). Der Vermieter trägt also 30 % der CO2-Kosten, der Mieter 70 %.

Schritt 4: Kostenaufteilung berechnen

Nehmen wir an, die jährlichen Heizkosten betragen 5.400 €:

  • Vermieter-Anteil: 5.400 € × 30 % = 1.620 €
  • Mieter-Anteil: 5.400 € − 1.620 € = 3.780 €

Diese Aufteilung muss in der Nebenkostenabrechnung transparent ausgewiesen werden.

Welche Gebäude sind betroffen?

Das CO2KostAufG gilt für alle Wohngebäude, in denen mit fossilen Brennstoffen geheizt wird – also Erdgas, Heizöl oder Fernwärme mit fossilem Anteil. Das betrifft die große Mehrheit der vermieteten Wohnungen in Deutschland.

Ausnahmen:

  • Gebäude mit rein erneuerbarer Heizung (z. B. Wärmepumpe mit Ökostrom)
  • Denkmalgeschützte Gebäude, bei denen energetische Sanierung behördlich untersagt ist – hier wird der Vermieteranteil aus dem Stufenmodell um 50 % reduziert (z. B. Stufe 10: statt 95 % nur 47,5 %)

Was passiert, wenn ich die Aufteilung nicht vornehme?

Wenn Sie als Vermieter die CO2-Kostenaufteilung in der Nebenkostenabrechnung nicht ausweisen, darf der Mieter seinen Anteil pauschal um 3 Prozent kürzen. Außerdem riskieren Sie eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, die der Mieter anfechten kann.

Es lohnt sich also, die Berechnung sorgfältig durchzuführen – oder ein Tool zu nutzen, das die Arbeit übernimmt.

Typische Fehler bei der CO2-Kostenaufteilung

  1. Falscher Emissionsfaktor: Heizöl und Erdgas haben unterschiedliche Faktoren. Verwechslungen führen zu falschen Ergebnissen.
  2. Falsche Fläche: Relevant ist die beheizte Wohnfläche, nicht die Grundstücks- oder Nutzfläche.
  3. Verbrauch statt Bedarf: Für die Berechnung zählt der tatsächliche Verbrauch laut Abrechnung, nicht der Bedarfswert aus dem Energieausweis.
  4. Fehlende Dokumentation: Die Berechnung muss für den Mieter nachvollziehbar in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden.

So verbessern Sie Ihre CO2-Stufe

Eine bessere CO2-Stufe bedeutet weniger Kosten für Sie als Vermieter. Diese Maßnahmen haben den größten Effekt:

  • Heizungsmodernisierung: Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe kann den CO2-Ausstoß um bis zu 80 % senken. Förderprogramme der KfW und BAFA decken bis zu 40 % der Kosten.
  • Gebäudedämmung: Eine Fassaden- und Dachdaemmung reduziert den Heizenergiebedarf deutlich. Bereits die Dämmung der obersten Geschossdecke bringt eine spürbare Verbesserung bei geringen Kosten.
  • Fenstererneuerung: Moderne Dreifachverglasung spart gegenüber alten Einfachfenstern bis zu 50 % Heizenergie.
  • Hydraulischer Abgleich: Sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung und spart 5–15 % Heizenergie. Kosten: ca. 500–1.500 €, förderfähig.

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  • Ihren CO2-Ausstoß pro Quadratmeter
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  • Die exakte Kostenaufteilung zwischen Ihnen und Ihren Mietern
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Sie benötigen nur drei Angaben: Energieträger, Jahresverbrauch in kWh und Wohnfläche. Das Ergebnis können Sie als PDF herunterladen und Ihrer Nebenkostenabrechnung beilegen.

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Häufige Fragen zur CO2-Kostenaufteilung

Gilt das Gesetz auch für Eigentumswohnungen?

Ja, sofern die Eigentumswohnung vermietet ist und mit fossilen Brennstoffen geheizt wird. Die WEG-Hausverwaltung muss dem Vermieter die notwendigen Verbrauchsdaten bereitstellen.

Was ist mit Fernwärme?

Fernwärme fällt ebenfalls unter das CO2KostAufG, sofern sie fossile Anteile enthält. Der Emissionsfaktor variiert regional – fragen Sie bei Ihrem Fernwärmeversorger nach dem spezifischen CO2-Faktor. Als bundesweiter Durchschnitt gelten 0,130 kg CO2 pro kWh.

Wie hoch ist die CO2-Abgabe 2026?

2026 gilt erstmals ein Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne CO2 (statt eines Festpreises wie in den Vorjahren). Ab 2028 wird der nationale Brennstoffemissionshandel durch den EU-weiten Emissionshandel (ETS 2) abgelöst, was zu weiteren Preissteigerungen führen kann – Prognosen liegen bei 120–205 €/t bis 2035.

Muss ich die Aufteilung in jeder Nebenkostenabrechnung ausweisen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 ist die CO2-Kostenaufteilung für alle Abrechnungszeiträume verpflichtend. Die Berechnung und das Ergebnis müssen für den Mieter nachvollziehbar dargestellt werden.

Fazit

Die CO2-Kostenaufteilung ist für private Vermieter seit 2023 Pflicht. Mit dem 10-Stufen-Modell ist die Berechnung nachvollziehbar geregelt – aber sie erfordert die richtigen Daten und etwas Rechenarbeit. Nutzen Sie den KlarMiete CO2-Rechner, um die Aufteilung automatisch zu berechnen, oder lassen Sie KlarMiete die gesamte Nebenkostenabrechnung für Sie erstellen – inklusive korrekter CO2-Kostenaufteilung.

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