Modernisierungsumlage berechnen

Wie viel Deiner Baukosten darf auf die Miete? Acht Prozent sind nur der Anfang der Rechnung, entscheidend ist am Ende meist der Deckel je Quadratmeter.

Um welche Maßnahme geht es?

Bei mehreren Wohnungen der Anteil dieser Wohnung, meist nach Fläche.

Zuschüsse von KfW, BAFA oder Kommune.

Der Teil, der ohnehin als Reparatur fällig gewesen wäre. Muss abgezogen werden. Je älter das ersetzte Bauteil, desto höher.

Beim Heizungstausch zieht das Gesetz pauschal 15 Prozent für ersparte Erhaltung ab. Die 10 Prozent Umlage gibt es nur mit Förderung, sonst bleiben es 8 Prozent.

In drei Schritten zur zulässigen Miete

1

Abziehen

Erhaltungsanteil und Fördermittel runter von den Baukosten. Erst der Rest zählt.

2

Umlegen

8 Prozent im Jahr nach § 559 BGB, beim geförderten Heizungstausch 10 Prozent nach § 559e.

3

Deckeln

Höchstens 3 Euro je m² in sechs Jahren, bei Mieten unter 7 Euro je m² nur 2 Euro, beim Heizungstausch 50 Cent.

Vor dem Bau muss die Modernisierung drei Monate vorher in Textform angekündigt werden. Fehlt die Ankündigung, wirkt die Erhöhung erst sechs Monate später. Wie das zusammenspielt, steht im Beitrag Modernisierungsmieterhöhung 2026.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Nicht berücksichtigt sind Modernisierungen der letzten sechs Jahre, die auf die Kappungsgrenze anrechnen, und der Härtefalleinwand des Mieters.

Häufige Fragen

Zählt die Modernisierungsumlage zur normalen Kappungsgrenze?

Nein. Sie läuft neben der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete und zählt weder für deren 15- oder 20-Prozent-Grenze noch für die 15-Monats-Frist. Beide Wege lassen sich kombinieren. Für den Vergleichsmieten-Weg gibt es den Mieterhöhungs-Rechner.

Was gehört nicht in die Umlage?

Reine Reparaturen. Wer ein kaputtes Dach neu deckt, erhält die Immobilie, statt sie zu modernisieren. Diese Kosten trägst Du allein, dafür sind sie sofort als Werbungskosten absetzbar.

Geht die Umlage auch bei Index- oder Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete nicht. Bei einer Indexmiete nur ausnahmsweise, nämlich wenn Du die Maßnahme wegen einer gesetzlichen Pflicht durchführen musstest.

Ab wann gilt die neue Miete?

Ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung. Sie muss in Textform kommen und die Berechnung nachvollziehbar erläutern. Eine Zustimmung des Mieters braucht es nicht, er kann aber einen Härtefall einwenden.

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