Brauche ich einen Ausweis, welchen, wie lange gilt er und was muss in die Anzeige? Vier Antworten nach dem Gebäudeenergiegesetz, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ändert sich mit jeder Eingabe. Das vollständige Ergebnis mit Begründungen kommt nach „Ergebnis anzeigen".
Ausweispflicht
Ausweisart
Gültigkeit
Ausstellungsdatum eintragen.
Effizienzklasse
In KlarMiete stehen Ausweisart, Kennwert und Ablaufdatum am Objekt. Die App erinnert sechs Monate vor Ablauf und liefert den Anzeigentext per Klick.
Kostenlos startenPflicht nur beim Wechsel
Der Ausweis wird gebraucht, wenn ein neuer Mieter kommt: spätestens bei der Besichtigung zeigen, nach Vertragsschluss eine Kopie übergeben. Bestandsmieter können ihn nicht verlangen, auch nicht bei einer Mieterhöhung.
Bedarf oder Verbrauch
Der Verbrauchsausweis kostet 50 bis 100 Euro und braucht drei Jahre Heizkostenabrechnungen. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz, kostet 300 bis 500 Euro und ist bei kleinen Altbauten vor 1977 Pflicht.
Zehn Jahre, dann Schluss
Die Gültigkeit hängt nur am Ausstellungsdatum. Ein abgelaufener Ausweis zählt wie keiner. Wer vermietet, lässt ihn vor der nächsten Besichtigung erneuern.
Fünf Angaben in die Anzeige
Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse. Der Check baut daraus den Satz für Portale und Zeitung. Fehlt eine Angabe, sind bis 10.000 Euro Bußgeld möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Check ordnet die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (§§ 79, 80, 86, 87 GEG) ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Gebäude das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt, prüft der Aussteller.
Ausführlich mit Beispielen und Kosten: Energieausweis bei Vermietung: Pflicht, Gültigkeit, Kosten 2026. Wer die Heizkosten aufteilt, braucht daneben den CO2-Rechner; für die Abrechnung selbst gibt es den Nebenkostenrechner.
Nur bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung. Dann spätestens zur Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Bestandsmieter haben keinen Anspruch. Ausgenommen sind Baudenkmäler und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche.
Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Sanierung auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Alle anderen haben die Wahl. Neubauten bekommen immer einen Bedarfsausweis.
Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach ist er wertlos, auch wenn sich am Gebäude nichts geändert hat. Ausweise vor Mai 2014 tragen keine Effizienzklasse und sind alle abgelaufen.
Ausweisart, Endenergiekennwert in kWh/(m²·a), wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 GEG). Der Check setzt den Satz zusammen, Du kopierst ihn in Portal oder Zeitung.
Eine Kopie reicht, auch als PDF. Das Original bleibt beim Eigentümer. Bei mehreren Wohnungen im Haus gilt ein Ausweis für das ganze Gebäude.
Nebenkostenrechner
Komplette NK-Abrechnung mit PDF, direkt im Browser.
NK-Abrechnungs-Checkliste
Prüfen, ob eine Abrechnung die typischen Fehler enthält.
CO2-Kosten-Rechner
Aufteilung nach CO2KostAufG mit 10-Stufen-Modell.
Mieterhöhungs-Rechner
Maximale Erhöhung nach §558 BGB mit Kappungsgrenze.
Indexmiete-Rechner
Indexerhöhung nach VPI, inkl. geplanter Miete-II-Deckelung.
Modernisierungsumlage-Rechner
8-Prozent-Umlage nach §559 BGB inkl. Kappungsgrenzen.
Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung nach §19 BMG ausfüllen und als PDF laden.
KlarMiete speichert Ausweisart, Kennwert und Ablaufdatum pro Objekt, erinnert rechtzeitig und liefert den Anzeigentext per Klick. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.
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